Referat für Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst
Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Obwohl es damals noch keine Bundeswehr gab, war im Grundgesetz bereits Artikel 4 Absatz 3 enthalten, der aussagt, dass niemand „gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“ darf. Am 19. März 1956 wurde das Grundgesetz geändert, sodass am 21. Juli 1956 die allgemeine Wehrpflicht in der Bundesrepublik wieder eingeführt werden konnte. In der damaligen DDR gab es die allgemeine Wehrpflicht seit 1962.
Die Freikirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland befasste sich bereits am 1. Dezember 1950 mit der Militär- und Kriegsfrage und empfahl ihren Mitgliedern bei einer Aufstellung von Streitkräften keinen Waffendienst zu leisten. Dieser Beschluss war in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der weltweiten Freikirche, die sich seit dem Amerikanischen Bürgerkrieg (1861-1865) entwickelt haben.
Da es einen
waffenlosen Sanitätsdienst in der Bundeswehr nicht gibt, ergänzte die Freikirchenleitung am 25. April 1968 ihren Beschluss von 1950 und empfahl ihren wehrpflichtigen Mitgliedern in der Bundesrepublik, von ihrem Recht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch zu machen und Zivildienst zu leisten. In der ehemaligen DDR wurde der waffenlose Dienst als Bausoldat empfohlen, der seit 1964 möglich war.
Das Referat für Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst ist eine Einrichtung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland, K.d.ö.R. Es ist in der Arbeitsgruppe zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistenden der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) vertreten. Das Referat nimmt die Vertretung dieser VEF-Arbeitsgruppe in der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer (EAK) wahr.
Leitung des Referates
Holger Teubert
0711 44819-14
0711 44819-60
info(at)adventisten.de
Ausführliche Informationen zur Kriegsdienstverweigerung und zum Zivildienst sind auf der Homepage der EAK zu finden: www.eak-online.de
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